Einfach erklärt: Der Fürst von Liechtenstein

Der Infoschnipsel erklärt die Rolle des Fürsten von Liechtenstein und gibt einen verständlichen Überblick über das politische System des Landes.

Foto: Presse- und Informationsamt Vaduz

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit direkter Demokratie. Staatsoberhaupt ist der Fürst, derzeit formell Hans-Adam II., während Erbprinz Alois seit 2004 als Stellvertreter die Staatsgeschäfte führt. Der Fürst verfügt über reale politische Kompetenzen. Dazu gehören die Ernennung der Regierung, die Sanktion von Gesetzen sowie die Vertretung des Staates nach aussen. Zudem kann er den Landtag auflösen und wirkt bei der Ernennung von Richtern mit.

Diese Rechte sind in der liechtensteinischen Verfassung festgelegt. Gleichzeitig ist die Macht des Fürsten demokratisch begrenzt. Das Volk besitzt weitreichende Mitbestimmungsrechte durch Volksabstimmungen und Referenden. In einer Volksabstimmung im Jahr 2003 bestätigte die Bevölkerung ausdrücklich die bestehenden Kompetenzen des Fürsten. Dadurch entsteht ein besonderes Zusammenspiel zwischen Fürst, Regierung und Volk, das zur politischen Stabilität Liechtensteins beiträgt. 

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